Gerichtsgutachter / Privatgutachter
Herr DI Matthias Stracke ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Sachverständigengutachten werden in folgenden Fachbereichen erstattet:
72.05 Tiefbau
72.20 Wassertechnische Bauten
72.23 Brunnen, Wasserleitungen
72.24 Wasserschutzbauten
72.28 Grundbau, Bodenmechanik
Weiterführende Informationen finden Sie hier: http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/a/W191834!OpenDocument
Gerichtsgutachten werden vom Gericht beauftragt – hier ist der Grundsatz der Unbefangenheit und der Unparteilichkeit sichergestellt.
Privatgutachten können von Parteien beauftragt werden, eine Beiziehung als Gerichtsgutachter ist dann in dieser Sache jedoch ausgeschlossen.
Für die qualifizierte Befundaufnahme steht modernes Equipment zur Verfügung, in Kombination mit tiefgehender Baustellenerfahrung werden Befund und Gutachten effizient und präzise ausgearbeitet.
Als Vorsitzender der AG 120.21 im Austrian Standards Institute kann auf die neuesten Erkenntnisse der Normung zurückgegriffen werden. Umfangreiche Berechnungsverfahren (ÖNORM B 5012, ZTV-ING, Klöppel/Glock, Swedish Design Method, etc.) stehen für die Berechnung von Rohr- und Bogenkonstruktionen zur Verfügung.