Nichtamtliche SV Tätigkeit
In diversen Bewilligungsverfahren z.B. nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) können von der Behörde auch Nichtamtliche Sachverständige eingesetzt werden.
Besonders bei knappen Zeitplänen oder Personal-Engpässen kann der Nichtamtliche SV eine hervorragende Alternative zum Amtssachverständigen sein.
Durch den Erfahrungsschatz auf dem Fachgebiet der Kulturtechnik und Wasserwirtschaft können die Gutachten sorgfältig recherchiert, qualifiziert und zeitgerecht ausgearbeitet werden.